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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96   

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https://dejure.org/1996,6177
OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96 (https://dejure.org/1996,6177)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96 (https://dejure.org/1996,6177)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 Ss (B) 351/96 (https://dejure.org/1996,6177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung eines angeblich nötigungsbedingten Geschwindigkeitsverstoßes; Fehlerhafte Beweiswürdigung wegen nicht zwingender Schlussziehung aus einer Augenscheinnahme

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OWiG § 15; OWiG § 16
    Geschwindigkeitsüberschreitung zur Vermeidung eines Auffahrunfalls L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG §§ 15, 16

  • rechtsportal.de

    OWiG §§ 15, 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    §§ 15, 16 OWiG?
    Rechtfertigung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf Autobahn, um die durch einen nahezu auf 2 m auffahrenden Lkw geschaffene Gefahr eines Auffahrunfalls zu beseitigen

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1991 - 5 Ss OWi 319/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.10.1996 - 1 Ss (B) 351/96
    Der Betroffene hat damit einen Sachverhalt behauptet, bei dessen Vorliegen unter bestimmten Umständen eine Rechtfertigung seines Geschwindigkeitsverstoßes gemäß § 15 Abs. 1 OWiG (falls das angebliche dichte Auffahren des LKW-Fahrers als gegenwärtiger rechtswidriger Angriff- § 15 Abs. 2 OWiG -, etwa im Sinne einer Nötigung anzusehen wäre) oder nach § 16 OWiG (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 201 ; 1993, 362; jew. für Rotlichtverstöße) in Betracht kommen könnte.
  • OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 203/99

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Regelfahrverbot, starke Sonnenstrahlung, Sonne,

    In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30).
  • OLG Hamm, 11.03.1999 - 1 Ss OWi 209/99

    Rotlichtverstoß, Sonneneinstrahlung, Sonne, Sonnenlicht, Ampel,

    In einem solchen Fall muß deshalb der Kraftfahrzeugführer besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen (vgl OLG Karlsruhe, DAR 1997, 30).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12102
OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95 (https://dejure.org/1996,12102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.1996 - 6 U 11/95 (https://dejure.org/1996,12102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 (https://dejure.org/1996,12102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 27
  • VersR 1997, 1416
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Grünen und geschwärzten grünen Oliven als

    Anderes lässt sich auch der auf die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung gerade hinweisenden Entscheidung des Senats vom 28.11.1996 (6 U 11/95, ZIP 1997, 27 ff.) nicht entnehmen.

    Von dem Erfordernis einer ausschließlich mit dem Ziel der Schadensbeseitigung erfolgten Zahlung ging im Übrigen auch der Senat aus (Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95 Tz. 94).

    Denn eine Pflichtverletzung gegenüber der von dem Entsandten ebenfalls geleiteten Muttergesellschaft kann auch darin liegen, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der entsendenden Muttergesellschaft zuwiderläuft (vgl. nur Hopt/Roth, in: Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, 5. Auflage., 2014, § 93 Rn 204 m.w.N.; so bereits Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 82).

    Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Ausgleich des unmittelbar entstandenen Schadens bei der A... durch deren Muttergesellschaft ist anzunehmen, da für die Vornahme dieses Schadensausgleichs vernünftige und billigenswerte Gründe bestanden und es auch nicht außerhalb des zu erwartenden Geschehensablaufs liegt, dass die C... ihre Tochtergesellschaft in einer Konstellation wie der hier gegebenen schadlos stellt (so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 96).

    Daraus womöglich ungeachtet des nunmehr erfolgten Schadensausgleichs verbleibende Steuervorteile sind nicht anzurechnen, weil auch die Schadensersatzleistung des Klägers steuerpflichtig ist und nicht erkennbar ist, dass der A... oder der C... dennoch Steuervorteile verbleiben, deren Nichtanrechnung unbillig erscheinen würde (Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, 2018, Vorb v § 249 Rn. 95 m.N.; so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, juris Tz. 101).

  • LG Essen, 25.04.2012 - 41 O 45/10

    Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Organe einer Aktiengesellschaft wegen des

    Es ist erst im Betragsverfahren zu klären, inwieweit der Kläger Zahlung an die Insolvenzmasse oder an die weiteren Gesellschaften, bei denen der Schaden zunächst eingetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.1996, 6 U 11/95, veröffentlicht in JURIS, dort Rdn. 89ff), verlangen kann.
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als

    In einem derartigen Fall ist grundsätzlich zwischen den jeweiligen Rechtsverhältnissen zur Muttergesellschaft (Klägerin) und der Tochtergesellschaft zu differenzieren (OLG Düsseldorf, aaO; Urt. v. 28.11.1996, 6 U 11/95, juris Rn. 81f; Ziemons , in: Michalski u.a., GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 43 Rn. 202f).

    Denn schon allgemein obliegt ihm als Geschäftsführer der Muttergesellschaft, seine Organposition bei dem Tochterunternehmen mit der gehörigen Sorgfalt auszuüben und damit eine mittelbare Schädigung der Muttergesellschaft zu vermeiden, da eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der Muttergesellschaft zuwiderläuft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2018, aaO Rn 69; Urteil vom 28.11.1996, aaO Rn 82; Ziemons, aaO Rn 202f), was mit den Ausführungen des BGH im Urteil vom 09.03.2009 (II ZR 170/07, juris Rn. 16) übereinstimmt, dass ein Doppelmandatsträger bei seine Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen hat.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung

    Dieser Anspruch der Klägerin ist aber durch die erklärte Hilfsaufrechnung der Beklagten mit den dieser durch das Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - gegen den Ehemann der Klägerin zuerkannten, im Einzelnen unten zu b) ff) bezeichneten, Ansprüchen erloschen.

    Durch Senatsurteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 - sind der Beklagten gegen den Ehemann 54.893.863,17 DM nebst Zinsen in gestaffelter Höhe seit dem 29. Oktober 1990 zuerkannt worden.

  • OLG Jena, 26.09.2018 - 2 U 56/18
    Daraus folgt, dass der Beklagte als Vorstandsmitglied stets allein den Vorteil des Unternehmens zu wahren und seine Aufgaben mit der Sorgfalt wahrzunehmen hatte, die notwendig war, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 1996 - 6 U 11/95 -, Rn. 83 - 94, juris).
  • LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 40 O 134/05

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens; Beauftragung externer Rechtsanwälte

    Seine Leitungsfunktionen in seiner Eigenschaft als Vorstand der Muttergesellschaft deckten sich damit für die Pflichten gegenüber der Tochtergesellschaft mit denen eines GmbH-Geschäftsführers des Tochterunternehmens, so dass er für Fehler bei dem Tochterunternehmen wie dessen Geschäftsführer einzustehen hat (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1997, 27).
  • LG Hamburg, 27.04.2010 - 310 O 368/09

    Pflichtverletzung aus dem mit der Erblasserin geschlossenen

    Den dadurch hervorgerufenen Gefahren einer Entziehung der Haftungsmasse zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger sowie einer doppelten Inanspruchnahme des Schädigers durch (zuerst) den Gesellschafter und (anschließend) die Gesellschaft ist dahingehend zu begegnen, dass in solchen Fällen der Alleingesellschafter nur Leistung an die Gesellschaft verlangen kann (BGH NJW 1977, 1283 ff.; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27 ff.; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1259f.).
  • LG Leipzig, 03.03.2006 - 6 O 910/05
    Dadurch würde er sein persönliches Vermögen auf Kosten des in erster Linie geschädigten Unternehmens mehren; dieses und die anderen Aktionäre müssten letztlich auf dem Schaden "sitzen bleiben." Die Kammer folgt insoweit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, wonach ein Aktionär, der einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen Mitaktionäre oder Organe der Aktiengesellschaft geltend machen will, darlegen und ggf. beweisen muss, dass er einen auf sein Vermögen beschränkten und von dem des Unternehmens abgrenzbaren Schaden erlitten hat (BGHZ 129, 136; BGH NJW-RR 2003, 170 [BGH 21.10.2002 - II ZR 118/02] ; OLG Hamburg ZIP 1999, 1628; OLG Düsseldorf ZIP 1997, 27; LG Bonn AG 2001, 484; Hüffer, AktG, 6. Aufl. 2004, § 93 Rdnr. 19; Hopt, AktG, 4. Aufl. 1999, § 93 Rdnr. 484 ff.; Geßler/Hefer-mehl/Eckardt/Kropff, AktG, § 117 Rdnr. 97; Wiesner in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2. Aufl. 1999, § 26 Rdnr. 30 f.).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - 22 U 270/98
    Die Leitungspflichten des Organmitglieds in dem aufnehmenden Unternehmen decken sich mit den Pflichten, die dem Betreffenden als Mitglied des Vorstands des entsendenden Unternehmens obliegen, aber grundsätzlich dann, wenn es zu den Aufgaben des Vorstandmitglieds gehört, die wirtschaftlichen Geschicke der Tochtergesellschaft bzw. aufnehmenden Gesellschaft zu überwachen und deren Geschäftstätigkeit zu kontrollieren (vgl. BGH ZIP 1987, 29, 30; OLG D., ZIP 1997, 27, 31, 32, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96   

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https://dejure.org/1997,5659
KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96 (https://dejure.org/1997,5659)
KG, Entscheidung vom 03.07.1997 - 22 U 4816/96 (https://dejure.org/1997,5659)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 1997 - 22 U 4816/96 (https://dejure.org/1997,5659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1416
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).

    Denn in dem Bereich kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderungen von 10 bis 15 km/h ist eine HWS-Verletzung zwar nicht auszuschließen, aber auch nicht stets als wahrscheinlich zu erwarten (so auch Mattem u. a. in dem von der Klägerin eingereichten Aufsatz Bd. I, 272 ff.; Lemcke, r + s 1996, 445; vgl. auch KG VersR 1997, 1416, 1417).

    b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

  • OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
  • OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen

    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

    Bei Werten unter 11 km/h ist für den Regelfall von einer Verletzungsmöglichkeit nicht auszugehen (KG, VersR 1997, 1416 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ; Senat, ZfS 1998, 63).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

    Von dieser Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG VersR 97, 1416 M OLG Hamburg r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; OLG Hamm fs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Hamm VersR 99, 990; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten Urteile).
  • KG, 01.07.2002 - 12 U 8427/00

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei einem Schleudertrauma

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten grundsätzlich nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzurufen (KG, VersR 1997, 1416 ; NJW 2000, 877, 878 = NZV 2000, 163, 164 m.w.N.; = VersR 2001, 597 = VM 2000, 34 = KGR 2000, 81; OLG Hamm, NJW 2000, 878, 880; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, R + S 1998, 63; Lemke, R + S 1996, 445).
  • AG Wetzlar, 25.10.2001 - 32 C 804/00

    Substanziierung eines weitergehenden Schmerzensgeldanspruchs und

    Diese Erkenntnisse rechtfertigen den Schluß, daß bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h allein unter biomechanischen Aspekten normalerweise nichts passiert sein kann (vgl. insoweit KG Versicherungsrecht 97, 1416; OLG Hamburg R+S 98, 63; OLG Düsseldorf SP 97, 321).
  • LG Osnabrück, 11.08.1999 - 1 S 595/99

    Anforderungen an die Führung des Nachweises einer Verletzung infolge eines

  • AG Halle/Saale, 20.05.2003 - 104 C 3475/01

    Anspruch auf Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall ; Beweislast bezüglich des

  • KG, 12.03.2001 - 22 U 9514/99

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfall; Beweislast für ein

  • AG Berlin-Mitte, 09.11.1998 - 103 C 266/98

    Zivilprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer

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